Elternbeirat im Schuljahr
1. Vorsitzender: | Herr Martin Feeg Beethovenstr. 5a 97922 Lauda-Königshofen Tel.: 09343 /6149667 |
2. Vorsitzende |
Frau Barbara Ludwig |
Weitere Elternvertreter für Lauda-Königshofen, Boxberg und Grünsfeld | |
Frau Marita Wenisch-Güßgen Ballenbergerweg 2 |
Frau Martina Eckard Gerlachsheimer Str. 3 97947 Grünsfeld Tel.: 09346 / 929599 |
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Satzung für den Elternbeirat
1. Aufgabe
2. Wahl
3. Einberufung und Durchführung der Sitzungen
3.1 Der Beirat wird vom Vorsitzenden mindestens einmal jährlich, und zwar spätestens 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung zu einer ordentlichen Sitzung einberufen.
3.2 Elternbeiratsvorsitzende ist verpflichtet, den Elternbeirat binnen zwei Wochen einzuberufen, wenn dies der Schulleiter oder die Hälfte der Elternbeiratsmitglieder unter Angabe des zu behandelnden Themas beantragen. Der Schulleiter nimmt auf Einladung des Elternbeirates an den Sitzungen teil.
3.3 Die Elternversammlung wird nach Bedarf, jedoch mindestens einmal zu Beginn des Schuljahres vom Elternbeiratsvorsitzenden einberufen.
4. Abstimmungen
4.1 Der Elternbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Elternvertreter anwesend ist.
4.2 Die Elternversammlung ist stets unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.
4.3 Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit.
5. Protokoll
5.1 Von jeder Elternbeiratssitzung wird ein Protokoll erstellt, welches an den Schulleiter sowie an jedes Elternbeiratsmitglied verteilt werden muss.
5.2 Von jeder Elternversammlung wird ein Protokoll erstellt, welches an den Schulleiter sowie an jedes Elternbeiratsmitglied verteilt werden muss.
6. Information
6.1 Die Träger sowie die Leitung der Musikschule und der Elternbeirat informieren sich gegenseitig über alle wesentlichen Fragen der Bildung, der musikalischen Ausbildung, des Unterrichtsprogramms, des Schulgeldes und der Organisation.
6.2 Der Elternbeirat ist vor der Festsetzung der Elternbeiträge, der Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Schüler in die Musikschule sowie vor der Einführung neuer Unterrichtsprogramme zu hören.
7. Befugnisse
7.1 Die Schule, der Schulträger oder sonstige Behörden sind nicht berechtigt, dem Elternbeirat Weisungen zu erteilen.
7.2 Die Arbeit des Elternbeirates findet ihre Grenzen in den Rechten und Aufgaben der Lehrer, des Schulleiters und des Schulträgers. Der Elternbeirat ist nicht berechtigt, Schülern, Lehrern, dem Schulleiter oder Bediensteten des Schulträgers Weisungen zu erteilen.
8. Sekretariatsaufgaben
Die Musikschule übernimmt die Sekretariatsaufgaben des Elternbeirats.
9. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 16. Juni 2004 in Kraft.